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Vorwort

Nach einer Überarbeitungszeit von drei Jahren legt die Elisabethschule im Jahr 2019 ein neues, mit allen Gremien der Schule abgestimmtes Schulprogramm vor.

Trotz des Gebots der Kürze, Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wurde an der ursprünglichen Einteilung aus dem Jahr 2009 und an der Orientierung am „Hessischen Referenzrahmen Schulqualität“ (Kap. 4-7) festgehalten.

Das Schulprogramm muss drei sehr unterschiedliche Aufgaben gleichzeitig erfüllen:

  • Es soll erstens eine allgemeine Grundlage für die pädagogische Arbeit der Schule darstellen, soll ihr Ziel und Richtung geben.
  • Zweitens soll es die wesentlichen Beschlüsse der Schulgemeinde zusammenfassen, die auf einem breiten Konsens beruhen und für alle verbindlich sind; so ist auch die Beifügung der verschiedenen Konzepte zu verstehen, die teilweise rechtlichen Erfordernissen geschuldet ist.
  • Schließlich will es die wichtigsten Entwicklungsvorhaben und die dafür notwendigen Maßnahmen benennen (Agenda), ohne damit auszuschließen, dass neue Vorhaben dazukommen und dass die aufgeführten Maßnahmen modifiziert werden.

Das Schulprogramm kann insofern nicht mehr sein als eine Momentaufnahme des gegenwärtigen Standes der Schulentwicklung, ergänzt durch Ausblicke auf künftige Entwicklungsschwerpunkte, die von den zuständigen Gremien verfolgt und ggf. modifiziert werden. Bei der Überarbeitung wurden ausdrücklich die neuesten Gremienbeschlüsse und die Zielvereinbarung mit dem Staatlichen Schulamt einbezogen.

Das Schulprogramm soll und wird in zwei Jahren wieder überarbeitet werden. Die Steuergruppe, der Schulprogramm-Ausschuss, die Fachschaften, die schulischen Gremien und alle Mitglieder der Schulgemeinde werden darauf achten, dass das Schulprogramm aktuell bleibt, die Zuständigkeit und der Zeitplan der Agenda eingehalten wird und dass das Schulprogramm keine trockene Theorie bleibt, sondern sich im Schulleben der Elisabethschule widerspiegelt.

Marburg, im Januar 2019

 

Anhang

Zum Schulprogramm gehören folgende grundlegende Dokumente, die von der Gesamt- bzw. Schulkonferenz beschlossen wurden:

  1. Beratungskonzept
  2. Förderkonzept
  3. Fahrtenkonzept
  4. Medienbildungskonzept
  5. Fortbildungskonzept
  6. Ganztagsschulkonzept