Header 1Header 2Header 3Header 4
Header 5Header 6Header 7Header 8
Sie betrachten die ehemalige, archivierte Internetseite der Elisabethschule.
zur neuen Internetseite

1. Präambel

Die Elisabethschule ist für uns ein Ort des gemeinschaftlichen Lernens und Miteinanders, an dem wir viel Zeit verbringen. Damit sich alle wohlfühlen, wollen wir gemeinsam für ein angenehmes Klima sorgen. Wir wollen uns freundlich und höflich begegnen: wir achten einander und gehen respektvoll miteinander um, wir grüßen uns gegenseitig und versuchen, einander zu helfen. Neben Achtung und Rücksichtnahme ist uns wichtig, Zivilcourage zu zeigen und in Streitfällen schlichtend einzugreifen.

In dieser Gemeinschaft soll jede/r Einzelne die Chance haben, seine Persönlichkeit gemäß individueller Neigung zu entfalten und sich zu einem selbstständigen, kritikfähigen Menschen zu entwickeln. Das Erreichen dieser Ziele schließt bei allen – Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen, Lehrern und Eltern – den achtungsvollen Umgang miteinander sowie die verständnisvolle Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Übernahme von Verantwortung und zu sozialem Verhalten ein.

Die folgende Schulordnung haben die Vertreter der Schülerschaft, Lehrerschaft und der Eltern erarbeitet, um für unsere Schule festzulegen, welche Mitverantwortung jede/r Einzelne für das Schulleben trägt.

2. Verantwortung übernehmen

Die Elisabethschule versteht sich als eine Gemeinschaft, in der jeder entsprechend seinem Alter und seinen Möglichkeiten Verantwortung für das Gelingen des Ganzen übernimmt. Verantwortung zu übernehmen bedeutet, mitzugestalten, eigene Rechte wahrzunehmen und dabei auch die Rechte des Anderen zu respektieren. Dies heißt auch, Pflichten zu akzeptieren, Ideen des Zusammenlebens zu entwickeln und zu diskutieren, selbst aktiv zu werden.

Die Lehrkräfte nehmen ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahr und engagieren sich über ih-ren Unterricht hinaus, z.B. bei Klassenfahrten, Projekten, Festen, Exkursionen, in Beratungsgesprächen, Konferenzen, Ausschüssen, Gremien und bei der Wahrnehmung von vielfältigen Sonderaufgaben.

Die Eltern nehmen ihre Verantwortung wahr durch den Besuch von Elternabenden, Elternsprechtagen, Informationsveranstaltungen, Konferenzen, Darbietungen der Schüler u.a. Besonders erwünscht ist ihre aktive Mitwirkung bei Schulfesten und den Veranstaltungen zur Studien- und Berufsorientierung.

Von den Schülern wird erwartet, dass sie in jeder Jahrgangsstufe wenigstens eine der folgenden Aufgaben übernehmen, die der Gemeinschaft als ganzer zu gute kommen:

  • Jg. 5-Q: Klassenämter: Klassenbuch, Ordnungsdienst, Reinigungsdienst, Klassenkasse
  • Jg. 5-Q: Mitwirkung in der Schülervertretung*, bei den Peers*, als Streitschlichter* und in der Gewaltprävention*
  • Jg. 5: Beteiligung des Jahrgangs an der Aktion „Sauberhafter Schulweg“
  • Jg.5-Q: Mitwirkung an Darbietungen des Schultheaters*, an Konzerten*, Ausstellungen* und anderen Veranstaltungen*
  • Jg. 5-Q: Mitwirkung an sozialen Aktionen für La Paz oder andere soziale Projekte, an Sammlungen für soziale Zwecke oder Benefizveranstaltungen
  • Jg. 5-Q: Mitwirkung an Spielen, Aktionen und Darbietungen auf dem Schulfest, dem Sex-tanerfest und dem Ehemaligen-Fest
  • Jg. E: Übernahme von Patenschaften* für die Klassen 5
  • Jg. 9-Q: Leitung von AGs*, Nachhilfe, Schulsanitätsdienst*
  • Ordnungsdienste: Reinigung Schulgelände (Jg. 6-8), Ordnungsdienst Cafeteria (Jg. 9-10), Küchendienst in der Cafeteria gegen Entschädigung (Jg. Q2-3)

* Die mit Stern gekennzeichneten Aktivitäten werden im Zeugnis unter „Bemerkungen“ bescheinigt.

Es wird ausdrücklich angeregt, Aktionstage durchzuführen, an denen sich die Schulgemeinde ganz oder in einzelnen Gruppen beteiligt: Vorlesetag, mit dem Fahrrad zur Schule, zu Fuß zur Schule, Aktionstag gegen Lärm, Mottotage, Tag selbstständigen Lernens etc.

Die Schulleitung unterstützt die Arbeit der Schülervertretung. Sie gibt ihr Gelegenheit zur Ab-haltung von Schülerratssitzungen, Jahrgangsversammlungen und SV-Tagen.

3. Allgemeines Verhalten im Unterricht

  1. Jeder ist verpflichtet, zum Unterricht pünktlich zu erscheinen. Der Unterricht soll pünktlich beendet werden.
  2. Bei Beginn der Unterrichtsstunde sollen sich die Schülerinnen und Schüler ruhig im Unterrichtsraum aufhalten und die Unterrichtsmaterialen der nächsten Stunde bereithalten. Wenn sich eine Lehrerin oder ein Lehrer um mehr als fünf Minuten verspätet, benachrichtigt die Klassen- oder Kurssprecherin bzw. der Klassen- oder Kurssprecher das Sekretariat. Die übrigen Schülerinnen und Schüler verhalten sich währenddessen ruhig.
  3. Die Schüler/innen sollen sich auf den Unterricht konzentrieren und jederzeit Beiträge dazu liefern können. Das Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts zu unterlassen; in Arbeitspausen und während Klassenarbeiten bzw. Klausuren kann es von der Lehrkraft erlaubt werden. Auf dem Schulgelände ist der Konsum von Energydrinks verboten; der Konsum von Softdrinks sowie von Chips und Flips ist nicht erwünscht. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
  4. Jeder muss in Ruhe arbeiten können; deswegen ist alles zu vermeiden, was zu Störungen des Unterrichts beitragen kann. Selbstverständlich sollte sein, niemanden auszulachen, der Fehler macht, den anderen zuzuhören und nicht dazwischen zu reden.
  5. Lehrkräfte und Schüler/innen sorgen gemeinsam für einen aufgeräumten Klassenraum. Insbesondere säubert jede/r Schüler/in vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes den eigenen Platz und stellt den Stuhl hoch.

4. Hausordnung der Elisabethschule Marburg

  1. Die Schule wird um 7.30 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Unterrichtsräumen bleibt jedoch bis 7.45 Uhr geschlossen. Die Cafeteria ist Aufenthaltsraum für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler; sie wird um 7.00 Uhr geöffnet.
  2. Aus Sicherheitsgründen darf das Schulgelände von Fußgängern nur durch den Haupteingang betreten und verlassen werden, also nicht durch die Zufahrt des Parkplatzes.
  3. Mit Rücksicht auf die Mitschülerinnen und Mitschüler ist der Aufenthalt in der unterrichtsfreien Zeit nur auf den Pausenhöfen (vor dem Schulgebäude, Roter Platz, Kastanie) und in der Cafeteria/Pausenhalle erlaubt. Damit der Unterricht nicht gestört wird, sollen sich Schülerinnen und Schüler auf dem Innenhof vor dem D-Gebäude und in der Pausenhalle ruhig verhalten.
  4. Der Aufenthalt in Fachräumen ohne Lehrkraft ist nicht gestattet.
  5. Die Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen das Schulgelände in den Pausen, in der Mittagspause und in Freistunden nicht verlassen. Die Jahrgangsstufen 7 und 8 dürfen das Schulgelände von der 1. bis zur 6. Stunde nicht verlassen. Ab der Jahrgangsstufe 9 ist es den Schülerinnen und Schülern gestattet, in Pausen, in Freistunden und in der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen. Die Klassenlehrer/innen weisen auf die damit verbundenen Gefahren hin und informieren die Eltern, dass die Schülerinnen und Schüler außerhalb des Schulgeländes nicht mehr der Aufsicht der Schule unterliegen.
  6. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich auf direktem Weg selbstständig zu den Sportstätten und zurück zur Schule. Ausgenommen ist der Weg zum Schwimmbad in Wehrda und ins Aquamar für die Sekundarstufe I. Die Schülerinnen und Schüler sind über die Gefahren des Weges aufzuklären und die Eltern bei Elternabenden auf diese Regelung hinzuweisen.
  7. Pausen sollen zur Bewegung genutzt werden. Mit Beginn der Pause – auch der Mittagspause – verlassen daher alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I die Klassen-, Fachräume, Flure und Treppenhäuser. Die Fachlehrerinnen und -lehrer sorgen dafür, dass die Unterrichtsräume abgeschlossen werden. Zur Reduzierung der Unfallgefahr ist das Abstellen von Taschen in den Gängen nicht erlaubt. Der Weg zum Lehrerzimmer und zum Sekretariat führt über die Haupttreppe. Die 2. große Pause ist Ruhepause; während dieser Zeit bleibt das Lehrerzimmer geschlossen.
  8. Der Mittel- und Oberstufe steht zur Stillarbeit die Bibliothek zur Verfügung. Die Schulleitung bemüht sich, weitere Aufenthaltsräume auszuweisen.
  9. Zwei Schülerinnen oder Schüler aus jeder Klasse sind für die Ordnung ihres Klassenraumes verantwortlich. Dieses Amt wird wöchentlich an zwei andere Schülerinnen oder Schüler weitergegeben. Der Ordnungsdienst wird jeweils am Ende der 2., 4. und 6. Stunde durchgeführt.
  10. Zu Beginn des Schulhalbjahres wird jeweils ein Plan für den Ordnungsdienst auf dem Schulgelände (Hausmeister) und in der Cafeteria (Schulleiter) veröffentlicht. Die Klassenlehrer/innen teilen ihre Schüler/innen danach ein und überprüfen die Durchführung.
  11. Alle, die zur Schulgemeinde der Elisabethschule gehören, gehen respektvoll und höflich miteinander um. Dies bringen sie auch durch angemessene Kleidung zum Ausdruck.
  12. Gegenstände oder Verhaltensweisen, die andere Personen gefährden oder belästigen oder anderer Personen Eigentum oder Schulinventar beschädigen können, sind nicht gestattet.
  13. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
  14. Das Eigentum der Schule, der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler sowie des Personals ist pfleglich zu behandeln. Falls trotzdem einmal Schäden auftreten sollten, sind diese umgehend beim Hausmeister oder der Aufsicht führenden Lehrkraft zu melden.
  15. Räder und Krafträder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen; der Schulparkplatz bleibt für die Lehrkräfte reserviert.
  16. Es wird dringend davon abgeraten, wertvolle Gegenstände (z.B. Handy) in die Schule mitzubringen, weil sie bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nicht versichert sind. Besondere Vorsicht gilt bei allen Veranstaltungen und in Sporthallen.

5. Cafeteria-Ordnung

  1. Die Cafeteria dient als Aufenthaltsraum und Speisesaal für alle Schülerinnen und Schüler, das Hauspersonal und das Kollegium der Schule.
  2. Während der großen Pausen und der Mittagspause (6. und 7. Stunde) dient die Cafeteria vorrangig als Speisesaal. Alle, die nicht oder nicht mehr mit der Einnahme von mitgebrachten oder in der Cafeteria erworbenen Nahrungsmitteln beschäftigt sind, machen Personen, die einen Platz zur Essenseinnahme suchen, bereitwillig Platz.
  3. Vor der Essensausgabe bzw. den Verkaufstheken reihen sich alle Interessenten hintereinander ein. Ein Verkauf an Personen, die in einem ungeordneten Pulk vor der Theke stehen, findet nicht statt.
  4. Das gebrauchte Geschirr wird von allen Cafeteria-Nutzern in die dafür vorgesehenen Geschirrcontainer gestellt. Tüten oder Servietten werden in die dafür vorgesehenen Müllbehälter geworfen. Sollten Tische oder Bänke versehentlich mit Speisen oder Getränken verunreinigt worden sein, so werden diese vom Verursacher mit den dafür vorgesehenen Tüchern gesäubert.
  5. Die Cafeteria-Nutzer und das Personal bemühen sich um einen höflichen und ruhigen Umgangston untereinander. Lautes Rufen, lautstarke Unterhaltungen, das Hören von lauter Musik und die Nutzung von Handys sind nicht gestattet.
  6. Dem Cafeteria-Personal werden Wünsche oder Beschwerden in freundlichem und höflichem Ton vorgetragen oder diese in schriftlicher Form unter Angabe von Name und Klasse in den dafür vorgesehenen Briefkasten des Cafeteria-Betreibers eingeworfen. Alle Beschwerden und Wünsche werden vom Cafeteria-Betreiber umgehend individuell oder durch Aushang beantwortet.
  7. Die Reservierung von Tischen oder Sitzreihen ist nur dem Cafeteria-Personal oder der Schulleitung für Gäste der Schule gestattet. Jedem Cafeteria-Nutzer ist die kurzfristige Reservierung nur eines benachbarten Platzes erlaubt.
  8. Mitgebrachte oder außerhalb des Schulgeländes erworbene Speisen dürfen nur dann in der Cafeteria verzehrt werden, wenn der Verpackungsmüll (z.B. Pizza-Kartons) in dafür vorgesehene Gefäße entsorgt wird. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so kann diese Erlaubnis zurückgenommen werden.
  9. Die Jahrgangsstufen 9, (10,) E 1/2 und Q 1/2 sind dafür zuständig, groben Schmutz und Müll in der Cafeteria zu beseitigen. Die Reinigung erfolgt jeweils um 12:30 Uhr und um 14:15 durch eine Gruppe von 4-5 Schülern, die zu Beginn des Halbjahrs durch einen Dienstplan benannt werden.
  10. Nach der Mittagspause bleibt die Cafeteria bis zum Unterrichtsschluss um 17.05 Uhr als Aufenthaltsraum geöffnet. Einzelne Bereiche können vom Cafeteria-Personal bereits vorher zur Reinigung gesperrt werden. Diese Sperrung kann bis zum Unterrichtsende aufrechterhalten werden.

6. Mediennutzung

  1. Auf dem Schulgelände, in externen Sportstätten, auf Wandertagen und Klassenfahrten besteht für Schüler/innen Video-, Tonaufnahme- und Fotografier-Verbot. Dies gilt auch z. B. beim Abigag. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft, das verantwortliche Lehrerteam oder die Schulleitung unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte.
  2. Private Bild- und Tonträger (alle digitalen Endgeräte wie Handy, Smartphone, Tablet, mp3-Player etc.) sind von den Schüler/innen in der Schule abzuschalten oder optisch und akustisch nicht wahrnehmbar aufzubewahren. Nur in Notfällen oder nach Rücksprache mit einer Lehrkraft dürfen sie benutzt werden. Ausnahmsweise ist das Hören von Musik in Freistunden in Rückzugsbereichen erlaubt.
  3. Oberstufenschüler/innen dürfen private Bild- und Tonträger nutzen, allerdings nicht während des Unterrichts, in den Pausen inkl. der Mittagspause während der 6. und 7. Stunde. Keine Beschränkung besteht für sie im SV-Raum, im Oberstufen-Raum und in der Oberstufenbibliothek.
  4. Wenn Bilder, Tondokumente oder andere digitalisierte Daten während der Schulzeit   oder bei Schulveranstaltungen entstanden sind, dürfen sie nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen veröffentlicht (Internet u.a.) werden.
  5. Bei Verstoß gegen diese Regeln zur Mediennutzung können Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen nach § 82 HSchulG ergriffen werden. Im besonderen Falle kann das Handy von der Lehrkraft eingezogen werden und muss von den Eltern abgeholt werden.
  6. Leitgedanke zum Einsatz von iPads im Unterricht:  Das eigene iPad in der Schule ist ein Unterrichtswerkzeug. Die Lehrkraft kann dessen Nutzung in bestimmten Unterrichtssituationen untersagen.
    •    Es dürfen im Unterricht nur iPads genutzt werden, die in die schulische Verwaltung eingebunden und mit dem schulischen WLAN verbunden sind.
    •    Das iPad darf in der Schule ausschließlich für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
    •    Es muss weiterhin analoges Unterrichtsmaterial wie Papier, Hefte, Stifte und Lehrwerke mit in den Unterricht mitgebracht werden.
    •    Die Lehrkräfte dürfen, wie bei einem Schulheft, Einblick in die unterrichtlichen Aufzeichnungen sowie die aktuelle Nutzung des iPads während der Unterrichtsstunde nehmen. Dokumentationen oder Aufzeichnungen aus dem Unterricht können von der Lehrkraft jederzeit eingesammelt werden („digitale Heftabgabe“).
    •    Die Persönlichkeitsrechte und das Urheberrecht sind einzuhalten: Ton- oder Bildaufnahmen sind nur nach Einverständnis der beteiligten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten erlaubt.
    •    Foto-, Filmaufnahmen und Audiomitschnitte auf dem Schulgelände sind verboten, es sei denn zu von der Lehrkraft bestimmten Unterrichtszwecken.
    •    Es dürfen keine Fotos, Filme, Musik, Apps und andere Medieninhalte mit rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen, ehrverletzenden oder nicht altersgemäßen Inhalten konsumiert bzw. auf dem Gerät gespeichert werden.
    •    Die bisherige Regelung zum Umgang mit mobilen Endgeräten laut Schulprogramm bleibt bestehen. Eine private Nutzung außerhalb der Klassen- und Kursräume ist untersagt.
    •    Im Unterricht dürfen ausschließlich die von der Lehrkraft freigegebenen Apps und Webseiten genutzt werden.
    •    Unterrichtsmaterialen (Arbeitsblätter, Bilder, Videos, etc.) dürfen nicht an Dritte weitergeben oder in anderer Weise (z.B. im Internet) veröffentlicht werden.
    •    Das Gerät muss immer mit geladenem Akku in die Schule gebracht werden, ein Aufladen in der Schule ist nicht möglich.
    •    Das iPad muss stummgeschaltet betrieben werden, Kopfhörer dürfen nur nach Zustimmung der Lehrkraft benutzt werden.
    •    Für den Internetzugriff gelten folgende Regeln:
    •    Die Nutzung von mobilen Daten ist untersagt. Die Nutzung von selbsteingerichteten Hotspots ist verboten, es sei denn, es wird von der Lehrkraft explizit erlaubt.
    •    Das schulische WLAN darf ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Systemupdates müssen zuhause durchgeführt werden. Der Download oder das Streaming von Filmen, Musik und Spielen ist auf dem Schulgelände nur für unterrichtliche Zwecke erlaubt.
    Sollte gegen die obigen Regeln verstoßen werden, kann ein (vorübergehendes) Nutzungsverbot des iPads verhängt werden. Ebenso können bei groben Verstößen weitere pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen verhängt und strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet werden.
    Ab Jahrgangsstufe 9 ist die Nutzung des eigenen iPads im Unterricht grundsätzlich erlaubt. Die Nutzung anderer elektronischer Geräte (ausgenommen im Unterricht eingeführter Taschenrechner und Armbanduhren ohne zusätzliche Funktionen) oder in niedrigeren Jahrgangsstufen ist untersagt.

Beschlossen von der Schulkonferenz am 11. Mai 2016, ergänzt von der Schulkonferenz am 08. März 2022 und im Mai 2023